Frisch geschulte Ersthelfer im Einsatz
In jedem Betrieb können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Arbeitsunfälle passieren. Verunfallt ein Mitarbeiter, hat die Erstversorgung des Verletzten höchste Priorität. Und hier kommt der betriebliche Ersthelfer zum Einsatz. Er ist für Erste-Hilfe-Leistungen verantwortlich und muss auf verschiedene Verletzungen wie Ohnmachtsanfälle oder Allergieschocks reagieren können. Betrieblicher Ersthelfer kann also nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Peggy Richter und Kerstin Franke von der Niederlassung Magdeburg nahmen die Herausforderung an und am 14. März an einem Ersthelferlehrgang teil.
Die Gebietsleiterin und die Objektleiterin der RWS Magdeburg haben diesen Kurs zwar bereits zum Erwerb des Führerscheins absolviert. Allerdings liegt das schon eine Weile zurück. Und auch ihre Ausbildung als Ersthelfer vor mehr als zwei Jahren war nun nicht mehr gültig. Denn da das Erste-Hilfe-Wissen langsam in Vergessenheit gerät, und die Richtlinien sich regelmäßig ändern, ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die als betriebliche Ersthelfer eingesetzten Mitarbeiter diese Ausbildung alle zwei Jahre auffrischen müssen.
Damit also ihre Befähigung zum betrieblichen Ersthelfer nicht verfällt, besuchten Peggy Richter und Kerstin Franke ein eintägiges „Erste Hilfe Training“ am 14. März bei Primeros in Halle. Und obwohl die Kurszeit acht Stunden betrug, verging die Zeit wie im Flug. Die Dozentin vermittelte den Inhalt sehr anschaulich und kurzweilig. Sie verfügte über viel praktisches Wissen und war auf dem Gebiet auch schon im Ausland tägig. Bei den insgesamt 20 Teilnehmern achtete sie darauf, dass jeder sämtliche Übungen am Ende sicher beherrschte.
„In den einzelnen Lektionen hat die Kursleiterin zunächst das nötige Wissen über lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen theoretisch vermittelt und demonstriert. Anschließend haben wir in praktischen Übungen beispielsweise die Rettung aus einem Gefahrenbereich simuliert, das Anlegen eines Druckverbands trainiert und eine Wiederbelebung nachempfunden“, berichtet Gebietsleiterin Peggy Richter von der inhaltlichen Ausrichtung des Trainings.
Mit dem Zertifikat in der Tasche müssen alle Ersthelfer in der Lage sein, einen Notruf abzusetzen, eine Unfallstelle abzusichern, psychische Betreuung zu leisten, Maßnahmen zum Wärmeerhalt, bei Atemstörungen und Bewusstlosigkeit durchzuführen, Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten, die stabile Seitenlage einzurichten sowie das Verschlucken von Fremdkörpern, gefährliche Blutungen oder Vergiftungen zu erkennen und die richtigen Maßnahmen dagegen zu ergreifen. „Ich habe sehr viel gelernt, auch Neues wie der Unterschied zwischen Sonnenstich und Hitzeschlag. Eine Menge an Informationen, die wir jedoch durch die praktischen Übungen festigen konnten. Ich fühle mich jetzt auf jeden Fall sicherer, was das Anwenden der Maßnahmen zur Erstversorgung betrifft“, sagt Kerstin Franke zufrieden.
Übrigens raten beide Frauen allen zu einem solchen Kurs, auch privat, denn wer Erste Hilfe leistet, kann Leben retten. Außerdem ist in Deutschland jede Person verpflichtet, in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach zuzumuten ist.