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FAQ: Häufige Fragen und unsere Antworten

Sie haben Fragen rund um die Speisenversorgung Ihres Kindes, wie Sie zum Beispiel das Mittagessen für Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule bestellen bzw. abbestellen können? Oder wie die Abrechnung der Speisen erfolgt und wie Sie uns mitteilen können, dass Ihr Kind eine Nahrungsmittelallergie hat? Hier finden Sie alles im Überblick.

Wir geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen. Klicken Sie hierzu einfach auf das entsprechende Akkordeon. Falls Sie weitere Anmerkungen oder Klärungsbedarf haben, rufen Sie uns im Kundenservice an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Um an unserer Speisenversorgung teilzunehmen, benötigen Sie ein Anmeldeformular für jeden künftigen Essenteilnehmer. Dieses erhalten Sie vor Ort in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Schule.

Damit wir schnellstmöglich mit der Speisenversorgung beginnen können, füllen Sie dieses bitte vollständig aus und senden es unterschrieben an uns.

Postalisch:
RWS Cateringservice GmbH
Gebäude 33
Am Alten Flughafen 1
04356 Leipzig
Telefax:
0341 91703-86

oder Sie geben Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Speisenversorgung direkt in der Einrichtung vor Ort ab.

Bitte achten Sie zwingend auf Ihre Unterschrift, wenn Sie sich für den Einzug des Essengeldes per SEPA-Lastschriftmandat entscheiden.

Tragen Sie das Datum des Tages ein, ab welchem mit der Speisenversorgung begonnen werden soll.

oder

Befindet sich Ihr Kind (bspw. in der Kindertageseinrichtung) noch in der Eingewöhnung, dann tragen Sie bitte kein Datum ein, sondern kreuzen Sie „Eingewöhnung (ohne Essen) bis auf Widerruf“ auf der Essenanmeldung an. Wir erfassen Ihr Kind vorerst ohne Essen. Sie brauchen dann nur noch eine Information an die RWS Cateringservice GmbH zu geben, wenn die tatsächliche Teilnahme an der Speisenversorgung feststeht und wir mit der Speisenversorgung starten sollen.

Ja, denn jedes Kind ist ein eigenständiger Essenteilnehmer, erhält eine eigene Kundennummer sowie ggf. einen eigenen Chip bei der Schulspeisung mit diesem System.

Nachdem wir Ihre Daten in unserem System erfasst haben, erhalten Sie den Elternbrief (Anmeldebestätigung) zugeschickt. Dieser ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Er enthält Ihre 7-stellige Kundennummer und Ihren persönlichen PIN zur Onlineabmeldung per Internet sowie alle abrechnungsrelevanten Angaben, welche Sie uns gegeben haben. Bitte prüfen Sie diese auf deren Richtigkeit und geben Sie uns bei Unstimmigkeiten umgehend Bescheid.

Das auf diesem Schreiben aufgedruckte Kundenkärtchen ist zum Ausschneiden vorgesehen, damit Sie bei einem Anruf bei der RWS Cateringservice GmbH Ihre Kundendaten immer schnell und praktisch zur Hand haben.

Die RWS Cateringservice GmbH bietet verschiedene Varianten an, um Essen zu bestellen, umzubestellen oder abzubestellen. Welche Variante für Ihr Kind zutrifft, können Sie Ihrem Versorgungsauftrag entnehmen.

  • Für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder
    Die Kindertageseinrichtung wählt das Menü der Einrichtung für alle Kinder je Kita. Umbestellungen der ausgewählten Menüs sind durch die Eltern nicht möglich.
  • Für Schüler
    Alle Schüler und Hortkinder, die laut AGB selbst bestellen dürfen, können sich mit ihren persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und PIN), welche ihnen in ihrer Anmeldebestätigung per Post zugehen, in unserem Online-Bestellsystem anmelden.
    Nach der Anmeldung wählen sie »Bestellen« und klicken das gewünschte Menü an. Ein Haken bestätigt ihre Wahl.
    Bitte beachten Sie: Um den Bestellvorgang abzuschließen, müssen Sie die »Bestellung speichern«. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei technischen Problemen, nehmen unsere Mitarbeiter Ihre Bestellung unter Telefon 0341 91703-85 entgegen.

Essenteilnehmer der Schulen, welche an unserem Online-Bestellsystem angeschlossen sind, können die Bestellungen bis sieben Tage vor Monatsbeginn in unserem System abgeben.

Im Anschluss erfolgen der Druck sowie der Versand der Essenmarken (entweder an Ihre Postanschrift oder direkt an Ihre Schule/Hort). Dafür benötigen wir die Vorlaufzeit von ca. sieben Werktagen.

Nach dem Druck der Essenmarken wird das Online-Bestellsystem durch die RWS Cateringservice GmbH gesperrt, sodass nur noch Bestellungen direkt durch uns eingetragen werden können.

Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, die Menüs mindestens zwei Wochen im Voraus zu bestellen!

Bitte schicken Sie uns diese Essenmarken bis zum 4. des Folgemonats zu oder geben diese in einem verschlossenen Umschlag an der Essenausgabe Ihrer Schule ab. Nur dann erfolgt eine Rückvergütung der abgemeldeten Portionen auf der Monatsabrechnung.

Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in unserem Online-Bestellsystem an, drucken Sie sich den Speiseplan je Woche aus, kreuzen Sie Ihre Bestellung an und schicken Sie uns Ihre Auswahl zeitnah zu. Noch besser ist es, wenn Sie die Bestellung online vornehmen, insofern Ihre Einrichtung an unserem Online-Bestellsystem angeschlossen ist.

Per E-Mail
Per Telefax: 0341 91703-86

Essenbestellungen, welche Sie selbst über unser Online-Bestellsystem tätigen, sind für Sie kostenfrei.

Für den Aufwand der manuellen Eingabe Ihrer Speisewünsche vom Speiseplan, welcher an die RWS Cateringservice GmbH zum Erfassen zugeschickt wird, berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 1,00 Euro je erfasstem Speiseplan.

Wenn Sie an einem bestimmten Tag nicht an der Speisenversorgung teilnehmen können, ist in jedem Fall die Abbestellung erforderlich. Sie ist in der Regel noch früh am selben Tag bis spätestens 07.30 Uhr möglich.

Abmeldungen nehmen Sie bitte möglichst über unser Online-Bestellsystem mit Ihren Zugangsdaten (Kundennummer und 4-stelliger PIN) vor.

Alternativ per E-Mail oder per Telefax an 0341 91703-86 oder telefonisch unter 0341 91703-85.

Um einen reibungslosen Ablauf der Speisenbereitstellung zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Information an unsere Küche mit der Anzahl der am Tag benötigten Speisen für Ihre Einrichtung bis 07.30 Uhr notwendig.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auf Grund von Zubereitungs- und Auslieferungszeiten ein fester Zeitablauf notwendig ist. Diese Regelung ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im beiderseitigen Interesse wichtig.

Unsere Telefonnummer zur An- und Abmeldung lautet: 0341 91703-85. Aufgrund der Vielzahl von Anrufern kann es sein, dass Sie auch bei mehrmaligen Versuchen keinen unserer Mitarbeiter persönlich sprechen können. Bitte nutzen Sie in diesem Fall unseren Anrufbeantworter. Dieser wird von unseren Mitarbeitern zeitnah abgehört.

Bitte achten Sie bei Ihren Abmeldungen unbedingt auf die Nennung Ihrer Kundennummer, den Namen Ihres Kindes, der Einrichtung und den Abmeldezeitraum.

Unser Tipp:
Erledigen Sie Ihre Abmeldungen bequem über unser Online-Bestellsystem. Dieses ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und Sie können jederzeit prüfen, ob Ihre Änderungen wie gewünscht erfasst sind.

Einmal abgemeldete Menüs können online nicht wieder selbst eingetragen werden. Bitte rufen Sie uns in diesem Fall einfach unter 0341 91703-85 an oder senden uns Ihr Anliegen per E-Mail, damit einer unserer Mitarbeiter im Kundenservice Ihre Bestellung wunschgemäß erfasst.

Mit diesem Chip können Sie das zuvor bestellte Essen an der Essenausgabe entgegennehmen.

Der Chip erfüllt folgende Funktionen:

  • Er weist den Chipinhaber zur Teilnahme an der Speisenversorgung aus.
  • Er ist elektronisch lesbar und enthält nur Ihre Kundennummer, keine anderen individuellen Daten.
  • Das gewählte Menü wird in der Essenausgabe angezeigt.

Dieser Betrag wird für den Chip berechnet. Er ist eine Dauerleihgabe und der Betrag wird für die Dauer der Speisenversorgung einbehalten. Bei Kündigung der Versorgung und Rückgabe des Chips an die RWS Cateringservice GmbH werden Ihnen die 5,00 Euro erstattet.

Der Verlust oder die Beschädigung des Chips muss der RWS Cateringservice GmbH unverzüglich angezeigt werden. Erst dann können wir den Chip – um Missbrauch vorzubeugen – sofort deaktivieren. Sie erhalten umgehend einen neuen Chip. Für unseren Bearbeitungs- und Programmieraufwand sowie den Chip selbst müssen wir Ihnen 5,00 Euro berechnen.

Bei Verlust oder Beschädigung senden Sie uns bitte eine E-Mail oder informieren uns telefonisch unter 0341 561067-18/19/20/21.

Wir benötigen den vollständigen Namen und die Kundennummer oder Ihre Wohnadresse.

Bei uns wird jeder satt. Die Portionsgrößen orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Darüber hinaus kann man »Nachschlag« an Sättigungsbeilagen und Gemüse erhalten.

Ja, sobald die Familie von einem öffentlichen Amt wie dem Jobcenter, der Wohngeldstelle oder dem Sozialamt Zuschüsse erhält, wird in der Regel auch das Kindergarten- und/oder das Schulessen bezuschusst. Die Regelungen hierfür sind in allen Bundesländern, Städten und Kommunen unterschiedlich.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stelle, die Ihnen den Leistungsanspruch bescheinigt (hat) oder unter: www.familien-wegweiser.de

Der Gutschein für Bildung und Teilhabe (kurz BuT genannt) berechtigt den Inhaber, neben vielen anderen Vergünstigungen, zur Inanspruchnahme eines Essengeldzuschusses seitens des zuständigen Amts wie beispielsweise das Jobcenter oder Sozialamt.

Bitte schicken Sie den Bildungsgutschein sofort nach Erhalt an die RWS Cateringservice GmbH.

Dies können Sie ausschließlich auf einem der folgenden Wege tun:

Postalisch:
RWS Cateringservice GmbH
Gebäude 33
Am Alten Flughafen 1
04356 Leipzig
(bitte machen Sie sich in jedem Fall eine Kopie vom Antrag)
Telefax:
0341 91703-86

Die Ermäßigung wird ab dem Monat des Eingangs bei der RWS Cateringservice GmbH berücksichtigt (in Abhängigkeit des Beginns der Gültigkeit).

Bitte reichen Sie Ihren Gutschein schnellstmöglich bei der RWS Cateringservice GmbH ein. Leider können wir rückwirkend den Ermäßigungsbetrag nicht berücksichtigen. Reichen Sie in diesem Fall bitte Ihre Abrechnung von der RWS Cateringservice GmbH bei Ihrem zuständigen Amt (Jobcenter oder Sozialamt) ein, um die Ihnen zustehende Leistung zu erhalten.

Benötigt Ihr Kind eine vom Speiseplan abweichende Kost aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Nahrungsmittelallergie/-unverträglichkeit, lassen Sie dies bitte vom Arzt mit einem Attest bescheinigen und geben Sie dieses gemeinsam mit dem Antrag RWS Spezial (ärztlich verordnete Sonderkost) in der Einrichtung ab.

Bei einer Kombination mehrerer Nahrungsmittelallergien und bestimmter chronischer Erkrankungen setzen sich unsere Mitarbeiter aus der Ernährungsberatung mit Ihnen in Verbindung und prüfen, ob eine geeignete Sonderkost bereitgestellt werden kann.

Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Kennzeichnungen auf dem Speiseplan. Hier sind kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe und Allergene entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung ausgewiesen.

Zu Beginn des Folgemonats erfolgt die Abrechnung und Zusendung des Zahlungsbelegs entweder per E-Mail (kostenfrei) oder per Post (zzgl. 1,00 Euro Aufwandspauschale). Zahlbar ist der offene Betrag per Überweisung oder mittels Abbuchung per Lastschrifteinzug entsprechend der Zahlungsaufstellung. Der Lastschrifteinzug erfolgt immer am 9. Werktag des kommenden Monats für den vergangenen Monat.

Wir haben als Cateringunternehmen der Einrichtung Ihres Kindes mit dem Träger der Einrichtung einen Liefervertrag abgeschlossen. In diesem ist der Kassierungspreis je Portion festgelegt. Zudem ist festgelegt, was neben der reinen Speiseversorgung zusätzlich im Kassierungspreis enthalten ist.

Das sind Beträge, die wir bei Ihnen als Kunden zwar kassieren, jedoch an sogenannte „Fremde Dritte“ weiterleiten. Dieses auf den Rechnungen separat ausgewiesene Entgelt fällt für das wirtschaftsdienstleistende Unternehmen an, welches sich in Ihrer Einrichtung zum Beispiel um den Transport der Speisen in der Einrichtung, um die Essenausgabe oder den Abwasch kümmert. Wir machen Ihnen damit transparent, wie sich der von Ihnen zu zahlende Kassierungspreis auf die verschiedenen Leistungen aufteilt.

Kann der vereinbarte Lastschrifteinzug von Ihrem Konto nicht erfolgen, zum Beispiel wegen Nichtdeckung des Kontos, entstehen Bankgebühren, welche uns durch die Bank in Rechnung gestellt werden und die wir Ihrem Kundenkonto belasten. Die Höhe dieses Betrages ist je nach Bank unterschiedlich und entzieht sich unserem Einfluss.

Mit der Rückbuchung erlischt gleichzeitig Ihr an uns erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ab dem Folgemonat und muss bei Bedarf neu schriftlich erteilt werden.

Erteilung und Einverständnis zum SEPA-Lastschriftmandat

Können wir bis zum 20. des Folgemonats für den vergangenen Monat keinen Zahlungseingang verbuchen, verschicken wir eine kostenpflichtige Mahnung (5,00 Euro Bearbeitungsgebühr).

Kann bis zum Monatsletzten kein Zahlungseingang verbucht werden, müssen wir ab dem 1. des nächsten Monats die Speisenversorgung vorübergehend einstellen.

Eine Sperrung kann unterschiedliche Ursachen haben. Zum Beispiel ist Ihr Bankkonto nicht ausreichend gedeckt und unsere Abbuchung wurde von Ihrer Bank »zurückgeholt«.

Bitte beachten Sie:
Im diesem Fall entstehen Ihnen zusätzlich zu eventuellen Mahngebühren noch Bankgebühren für die Rücklastschrift (diese betragen je nach Bank zwischen 2,56 Euro und 8,00 Euro).

Ist eine Rücklastschrift erfolgt, erlischt Ihr SEPA-Lastschriftmandat ab dem Folgemonat. Wünschen Sie weiterhin den Einzug per Abbuchungsverfahren von Ihrem Bankkonto, müssen Sie uns Ihr Einverständnis dazu neu schriftlich erteilen.

Erteilung und Einverständnis zum SEPA-Lastschriftmandat

Ihr RWS Cateringservice-Kundenkonto kann erst entsperrt werden, wenn Sie alle offenen Beträge per Überweisung an uns beglichen haben. Bitte lesen Sie das Mahnschreiben sorgfältig! Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Telefon: 0341 561067-18/19/20/21

Unsere Sprechzeiten:

Montag:
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch:
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Sollten Sie unsere monatlichen Rechnungen über einen längeren Zeitraum nicht beglichen und auch auf unsere Mahnungen nicht reagiert haben, treten wir unsere Forderung gegen Sie an ein Inkassounternehmen ab. Dieses ist dann mit dem Einzug unserer Forderung gegen Sie betraut. Zahlungen können Sie dann nur unter Angabe des Aktenzeichens ausschließlich an das Inkassounternehmen (Atriga) leisten.

Eine erneute Essenteilnahme Ihres Kindes kann erst erfolgen, wenn die RWS Cateringservice GmbH durch das Inkassounternehmen (Atriga) über den vollständigen Zahlungseingang informiert wurde.

In jedem Falle sollten Sie Änderungen Ihrer Personen- und/oder Kontaktdaten bei uns melden. Denn Sie haben Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung zur Teilnahme an der Speisenversorgung angegeben und diese müssen aktuell gehalten werden. Hierfür können Sie unsere Änderungsmeldung zur Teilnahme an der Speisenversorgung nutzen. Sie können uns dies auf den folgenden Wegen zukommen lassen:

Postalisch:
RWS Cateringservice GmbH
Gebäude 33
Am Alten Flughafen 1
04356 Leipzig
Telefax:
0341 91703-86

Fragen rund um Ihre Essenanmeldung beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter unter folgenden Telefonnummern zu folgenden Sprechzeiten:

Telefon: 0341 561067-18/19/20/21

Unsere Sprechzeiten:

Montag:
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch:
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

In dem Fall müssen Sie Ihren Verpflegungsauftrag mit der RWS Cateringservice GmbH entsprechend der darin festgelegten Fristen schriftlich kündigen.

Die Kündigung ist auf folgenden Wegen möglich:

Postalisch:
RWS Cateringservice GmbH
Gebäude 33
Am Alten Flughafen 1
04356 Leipzig
Telefax:
0341 91703-86

Ihre Daten fallen unter den gesetzlichen Datenschutz. Wir nutzen die uns zur Verfügung gestellten Informationen nur für innerbetriebliche Zwecke. Er erfolgt keine Herausgabe ihrer Angaben an fremde Dritte.

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Ihr Draht zum Kundenservice

Für Ihre Essenbestellung

Telefon: 0341 9170-385
E-Mail

Für Fragen zur Essengeldabrechnung

Telefon: 0341 9170-477/-478/-480/-481/-484
E-Mail

Unsere Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Für Sie zum Download:

Erteilung und Einverständnis zum SEPA-Lastschriftmandat

Änderungsmeldung zur Teilnahme an der Speisenversorgung

Antrag RWS Spezial (ärztlich verordnete Sonderkost)

Beschreibung Online-Bestellsystem

AGB für die zentrale Bestellung und Einzelabrechnung der Speisenversorgung

 



Quelle: https://rws-gruppe.de/cateringservice/kundenservice/faq-haeufig-gestellte-fragen/ | Datum: 2024-03-18 14:00:24