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Winterdienst

Der Winterdienst umfasst die Räumung von Schnee und die Bekämpfung von Eis und Glätte auf Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen. Er dient der sicheren Begeh- und Befahrbarkeit und erfüllt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, um Unfälle durch Eis und Schnee zu verhindern.


Quelle: https://rws-gruppe.de/glossar/winterdienst/ | Datum: 2026-04-10 17:10:08