Treppenhausreinigung
Regelmäßige Reinigung von Treppen, Fluren, Handläufen, Fahrstühlen und Eingangsbereichen in Wohnanlagen, Bürogebäuden und Gewerbeimmobilien. Sie sorgt für gepflegte, sichere und hygienische Gemeinschaftsflächen und kann nach § 2 Nr. 8 BetrKV auf die Betriebskosten umgelegt werden.

