Haushaltsnahe Dienstleistung
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die typischerweise im privaten Haushalt anfallen und von uns als Dienstleister übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem das Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen, Bad- und Küchenreinigung sowie die Pflege von Bodenbelägen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können gemäß § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie ordnungsgemäß abgerechnet und per Überweisung bezahlt werden. Dies fördert legale Beschäftigung und schafft Transparenz im Dienstleistungssektor.

