Einsatzbezogenes Schießtraining beim RWS-Sicherheitsservice

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV C7 für Wach- und Sicherungsdienste müssen Träger von Schusswaffen im Bewachungsgewerbe mindestens viermal jährlich an Schießübungen teilnehmen, ihre Schießfertigkeiten sowie ihre Sachkunde nach dem Waffengesetz nachweisen. Beim RWS-Sicherheitsservice geschieht das unter Verantwortung von Wachleiter Thomas Tornow, Inspektor André Rieß und von Jens Scholz, Vertriebsleiter der RWS Sicherheitsservice GmbH.
Scholz erläutert: „Bei besonderen Wach- und Sicherungsaufgaben kann eine Ausrüstung mit Schusswaffen erforderlich sein. Der Einsatz der Schusswaffe ist das letzte Mittel der Verteidigung im Dienst. In der Ausbildung legen wir großen Wert auf die sichere Handhabung der Dienstwaffe und zusätzlich möglicher milderer Einsatzmittel zur Verteidigung.“ Mit dem Erwerb der Waffensachkunde sei die Ausbildung nicht beendet: „Eine regelmäßige Vertiefung des erworbenen Wissens ist wichtig. Dem tragen wir mit unseren Schulungen Rechnung.“
Dort geht es einerseits um die Kenntnis der Rechtsvorschriften und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Umgang mit Waffen und Munition, um das Trainieren von Notwehr- und Notstandssituationen, aber auch um die sichere Handhabung der Dienstwaffe durch regelmäßige Schießübungen. Während der theoretische Teil Hintergrundwissen stärkt und das eigene Verhalten in Notwehr-Situationen schult und Fehlverhalten im Berufsalltag auszuschließen hilft, beschäftigt sich der praktische Teil mit der Schießtechnik.




