Winterdienst
Der Winterdienst umfasst die Räumung von Schnee und die Bekämpfung von Eis und Glätte auf Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen. Er dient der sicheren Begeh- und Befahrbarkeit und erfüllt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, um Unfälle durch Eis und Schnee zu verhindern.

